[550] Der Gemeindehammer, des -s, plur. die -hämmer, an manchen Orten, ein Hammer, so fern er dazu dienet, einer Dorfgemeinde etwas dadurch bekannt zu machen. Auf den Dörfern z.B. wo sich keine Glocken befinden, muß bey entstandener Feuersbrunst der Gemeindehammer sogleich herum geschickt, und damit an jede Hausthür stark angeschlagen werden.