[552]Das Gemeinschießen, oder Gemeindeschießen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, ein Schießen, welches die Gemeinde, d.i. die eigentlichen Bürger, halten; zum Unterschiede von dem Land- und Gesellenschießen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 552.