[553] Die Gemeintrift, plur. die -en. 1) Eine gemeine Trift, d.i. derjenige Ort, wo eine ganze Gemeinde ihr Vieh gemeinschaftlich auf die Weide treiben darf. 2) Das Recht einer ganzen Gemeinde, ihr Vieh auf des andern Acker zur Weide zu treiben, ohne Plural; die Koppelhuth, im Osnabrück. die Jahrweide.