[555] Das Gemurre, des -s, plur. inus. ein wiederhohltes oder anhaltendes Murren. Mein eheliches Gemurre, im Scherze, meine Gattinn. Aber wenn Burggraf Albrecht von Kirchberg in einer Urkunde von 1417 in Aremanns Gesch. dieser Burggr. Beyl. S. 97, seine Gemahlinn in allem Ernste seine eheliche Gemore nennt, so gehöret es gewiß zu einem andern Stamme.