Genehm

[559] Genêhm, adj. et adv. von dem Zeitworte nehmen. 1. * Eigentlich, was man gern nimmt; in welcher jetzt veralteten Bedeutung dieses Wort ehedem im Oberdeutschen von dem Gelde gebraucht wurde. Genehmes Geld, welches gäng und gebe ist. 2. Figürlich. 1) * Was man mit Wohlgefallen empfindet; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, wofür angenehm eingeführet worden. Do ducht sies so geneme, Stryk. Ein so genemer hort, Winsbeck. Ein srouwe geneme, Dietmar von Ast. Im Hochdeutschen gebraucht man es, 2) nur noch als ein[559] Nebenwort, mit dem Zeitworte halten. Es genehm halten, es für vortheilhaft erkennen, und daher bewilligen. Einen Vorschlag, eine Bitte genehm halten. In weiterer Bedeutung, es für vortheilhaft erkennen, und daher zum Bewegungsgrunde seiner Handlungen machen. Den göttlichen Willen, die Vorschrift der Heilsordnung genehm halten, sie erfüllen. Das Vorwort für dem Nebenworte vorzusetzen, für genehm halten, ist unnöthig. S. Genehmigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 559-560.
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