[560]Genêhmigen, verb. reg. act. genehm halten. Einen Vorschlag, eines Ansuchen genehmigen. Im Oberdeutschen begenehmigen. Daher die Genehmigung, die Genehmhaltung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 560.