Genehmigen

[560] Genêhmigen, verb. reg. act. genehm halten. Einen Vorschlag, eines Ansuchen genehmigen. Im Oberdeutschen begenehmigen. Daher die Genehmigung, die Genehmhaltung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 560.
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