[569] Die Genossenschaft, plur. die -en. 1) Der Zustand, da zwey oder mehrere einerley Umstände mit einander gemein haben; ohne Plural. Besonders wurde es ehedem von der Gleichheit des Standes gebraucht. 2) Die Genossen selbst, als ein Ganzes betrachtet, in welcher Bedeutung es an einigen Orten für Zunft, Innung, Gesellschaft üblich ist. Im Hochdeutschen wird es in beyden Bedeutungen wenig gebraucht. Bey dem Kero Kinozsceffi, bey dem Notker Gnozscaft, im Nieders. Nothschaft, Genothschaft.
Brockhaus-1911: Eingetragene Genossenschaft
Goetzinger-1885: Deutschgesinnte Genossenschaft
Herder-1854: Picpus-Genossenschaft
Meyers-1905: Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger · Genossenschaft dramatischer Autoren und Komponisten · Deutschgesinnte Genossenschaft · Eingetragene Genossenschaft
Pierer-1857: Genossenschaft · Deutschgesinnte Genossenschaft