Gereden

[582] Gerêden, verb. reg. act. welches das mit der emphatischen Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort reden ist, und im Oberdeutschen und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen für zusagen, versprechen, gebraucht wird, außer dem aber veraltet ist. Viel gereden und nicht halten, Sprichw. 25, 14. Mit einem Eide gereden, 2 Macc. 7, 24. Ihr sollt gereden und geloben, heißt es oft in Eidesformeln. Nieders. gleichfalls gereden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 582.
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