[587]Der Gerichtsbrauch, oder Gerichtsgebrauch, des -es, plur. die -bräuche, ein gerichtlicher, oder bey einem oder mehrern Gerichten üblicher Gebrauch.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.