Gerichtsbrauch, der

[587] Der Gerichtsbrauch, oder Gerichtsgebrauch, des -es, plur. die -bräuche, ein gerichtlicher, oder bey einem oder mehrern Gerichten üblicher Gebrauch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.
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