[587]Die Gerichtsfrau, plur. die -en, eine verheirathete Person weiblichen Geschlechtes, so fern ihr die Gerichtbarkeit oder das Gericht an einem Orte zustehet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.