Gerichtshof, der

[588] Der Gerichtshof, des -es, plur. die -höfe, ein ansehnliches Gericht, welches einen weiten Gerichtssprengel hat, und der Ort, wo sich dasselbe versammelt; ein Wort, welches indessen mehr von den Gerichten auswärtiger Staaten, als von Deutschen üblich ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.
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