[588]Die Gerichtskanzelley, plur. die -en, die zu einem Gerichte gehörige Kanzelley, d.i. der Ort, wo die gerichtlichen Schriften ausgefertiget und verwahret werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.