Gerichtssache, die

[588] Die Geríchtssáche, plur. die -n, eine gerichtliche Sache, welche entweder für das Gericht gehöret, oder daselbst anhängig ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 588.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: