[589]Der Gerichtsunterthan, des -en, plur. die -en, Fämin. die Gerichtsunterthaninn, plur. die -en, der oder die einem Gerichte unterworfen ist. S. Gerichtsleute.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.