[600]Die Gesammtbelehnung, oder Sammtbelehnung, plur. die -en, diejenige Belehnung, wo mehrere mit einem und eben demselben Dinge gemeinschaftlich belehnet werden; die Mitbelehnung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 600.