[600]Der Gesammtrath, oder Sammtrath, des -es, plur. die -räthe, ein Raths-Collegium, welches von mehrern gemeinschaftlich ernannt wird; ingleichen ein einzelnes Mitglied eines solchen Collegii.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 600.