[601] Die Gesandtschaft, plur. die -en. 1) Die Würde und die Pflicht eines Gesandten. Eine Gesandtschaft übernehmen. Einem eine Gesandtschaft übertragen, auftragen. Er hat drey Gesandtschaften mit vielem Ruhme verrichtet. 2) Der Gesandte selbst. Die Chur-Brandenburgische Gesandtschaft zu Regensburg. Einige Gesandtschaften äußerten hierauf u.s.f.