[603] Der Geschäftträger, des -s, plur. ut nom. sing. ein gutes, aber am meisten im Oberdeutschen bekanntes Wort, jemanden zu bezeichnen, der eines andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte träget, d.i. verwaltet; Franz. Chargé d'affaires, auch Geschäftsführer.