[620] Das Geschwisterkind, des -es, plur. die -er, Personen, welche Kinder zweyer oder mehrerer Geschwister sind, Consobrini und Consobrinae. Er oder sie ist mit mir Geschwisterkind. Sie sind Geschwisterkinder. Im Nieders. Böhlkenkinder, welches zu dem Worte Buhle gehöret, aber nur Personen bedeutet, welche von Geschwistern zweyerley Geschlechtes erzeuget worden, dagegen das Hochdeutsche auch von Personen gebraucht wird, welche von Geschwistern einerley Geschlechtes herstammen. Ander-Geschwisterkinder, deren Großältern Geschwister waren.