[642] Getrauen, verb. reg. act. welches das mit der Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort trauen ist. 1) * Hoffen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Do draute er bas gedingen, Stryker. 2) * Vertrauen, sein Vertrauen auf etwas setzen; ein gleichfalls veralteter Gebrauch. Aber ich getrau meinem Gott, Theuerd. 3) * Zutrauen; welche Bedeutung ebenfalls nicht mehr gangbar ist. Wier schulen in des getrawen wol, Stryk. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch, 4) für, Muth, Herz haben, sich Kraft zutrauen, etwas zu unternehmen, oder zu leiden, als ein Reciprocum, und mit der dritten Endung des Pronomens. Das getraue ich mir nicht zu behaupten. Ich habe etwas auf dem Herzen, das ich mir nicht getrauen würde ihnen zu entdecken. Wer getraut sich, diesen Betrug zu rechtfertigen? Viele verbinden es mit der vierten Endung des Pronomens, ich getraue mich. Allein da getrauen hier sehr deutlich für zutrauen steht, so ist unstreitig die dritte Endung richtiger. Im gemeinen Leben ist auch das einfache trauen in diesem Verstande üblich, welches unter andern auch im Theuerdank vorkommt. Dorft ir euch trawen diesem Rytter anzusygen, Kap. 77.