Gewaltbrief, der

[653] Der Gewaltbrief, des -es, plur. die -e, im Oberdeutschen, eine Urkunde, worin jemanden zu einem Geschäfte Gewalt, d.i. Vollmacht ertheilet wird. Zuweilen auch das Beglaubigungsschreiben der Gesandten. S. Gewalt 3, 1).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 653.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika