Gewaltig

[653] Gewaltig, -er, -ste, adj. et adv. Gewalt habend, in der Gewalt gegründet, doch nur in einigen Bedeutungen des Hauptwortes. 1) Mit Anstrengung aller Kräfte, so wohl aller körperlichen Kräfte. Gewaltig anpochen. Gewaltig schreyen. Eine sehr gewaltige Stimme. Wo doch stark, heftig und andere Wörter üblicher sind. Noch mehr figürlich, für sehr, heftig, den innern Graden der Stärke nach, in der vertraulichen Sprechart. Es entstand darüber ein gewaltiger Streit. Gewaltig böse werden. Ein gewaltiger Sturm, eine gewaltige Hitze, eine gewaltige Kälte. Wenn die Leidenschaft gewaltig wird. Gewaltige Schmerzen empfinden. Es gehet mir gewaltig im Kopfe herum. Es ist ihm gewaltig fehl geschlagen. Im gemeinen Leben auch von der Zahl und Größe. Eine gewaltige Menge Menschen. Ein gewaltig großer Mensch. Ein gewaltiger Mensch, ein sehr großer. 2) Macht habend, gewisse Veränderungen in andern Dingen hervor zu bringen, für stark, mächtig. Die gewaltige Hand Gottes, 1 Petr. 5, 6. Ein gewaltiger Herr 1 Mos. 10, 8. In welcher Bedeutung es doch im Hochdeutschen veraltet ist. Im Oberdeutschen wurde es ehedem sehr häufig von solchen Personen gebraucht, denen viele Gewalt über andere anvertrauet war, welche daher Gewaltige genannt wurden. Daher kommen noch in Luthers Deutschen Bibel vornehme Kriegs- und Civil-Bediente, ingleichen überhaupt große mächtige Personen unter dem Nahmen der Gewaltigen vor. Bey den Kriegsheeren hat man noch hin und wieder den General-Gewaltiger, Franz. Grand-Prevôt de l'Armée, der für die Polizey im Lager sorgt, und Gewalt hat, die Verbrecher auf der Stelle zu bestrafen.

Anm. Bey dem Ottfried ist giuueltig mächtig, und bey dem Notker uualtig stark. Im Nieders. lautet es weldig, wo es aber auch einen Bevollmächtigten bedeutet, im Dän. gevaldig, im Schwed. wåldig. Das ohne Noth verlängerte Oberdeutsche gewaltiglich, welches in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt, ist im Hochdeutschen veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 653.
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