[656] Der Gewandschneider, des -s, plur. ut nom. sing. in vielen Städten Ober- und Niederdeutschlandes, besonders des letztern, eine besondere Art Kramer, welche berechtiget sind,, wollene Tücher auszuschneiden, d.i. nach der Elle zu verkaufen. In Nieders. Wandsnider, in dem alten Augsburg. Stadtrechte aus dem 13ten Jahrhunderte Gewandsnyder, im mittlern Lat. Pannicida. In dem Vertrage zwischen dem Churfürsten von Mainz und der Stadt Erfurt von 1820 handelt ein eigener Artikel von dem Gewand schneiten. Niemand sol Gewand schneiten zu Erfurt denn uff dem Friedes Erz-Bischoves unter den Gademen u.s.f. das ist, ausschneiden. Wachter verstand unter einem Gewandschneider irrig Sartorem, einen Schneider.