[660] Das Gewêrbegêld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man von seinem Gewerbe an die Obrigkeit entrichtet; Nahrungsgeld, Gewerbeschoß, Gewerbesteuer. 2) In engerer Bedeutung, an einigen Orten, dasjenige Geld, welches die Handwerker auf den Dörfern an die Gerichtsherrschaft geben, wofür sie gegen die Handwerker in den benachbarten Städten geschützet werden; Nahrungsgeld, in engerer Bedeutung.