[671]Der Gewissensrath, des -es, plur. die -räthe, eine geistliche Person, so fern sie zu Hebung der Gewissenszweifel, und zur Leitung des Gewissens bestimmt ist, besonders in der Römischen Kirche.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 671.