[682] Das Gīebeldách, des -es, plur. die -dcher. 1) Ein Dach, welches auf beyden Enden gerade aufgehende Giebel hat, und auch ein Satteldach genannt wird. 2) Ein Dach, welches vorn einen Giebel hat; in welcher Bedeutung auch kleine niedrige Dächer dieser Art, über vorspringende Theile eines Gebäudes, Giebeldächer genannt werden.