[689] Die Gilde, plur. die -n, ein Wort, welches in Niederdeutschland und den mitternächtigen Ländern am bekanntesten ist. 1) Eine geschlossene Gesellschaft, welche zu gewissen Zeiten auf gemeinschaftliche Kosten schmauset, dergleichen Gesellschaften ehedem sehr häufig waren. Im Angels. Gild, im Schwed. Gilde, im Engl. Guild. Daher denn in weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder Schmaus, eine jede Zeche, und die dazu versammelten Person, ein Gelag, eine Gilde genannt werden. 2) In noch weiterer Bedeutung, eine jede Gesellschaft, d.i. mehrere zu Erreichung einer gemeinschaftlichen Absicht verbundene Personen. Die Schützengilde, die Schützengesellschaft. Besonders sind in den Niedersächsischen Städten die Zünfte oder Innungen der Handwerker unter dem Nahmen der Gilden bekannt. In den meisten solcher Städte werden kleinere Zünfte Gilden, größere aber Ämter genannt, dagegen in Osnabrück, wo die gesammte Bürgerschaft in Gilde und Wehr eingetheilet ist, die Gilde zehen Ämter oder große Gilden unter sich begreift.
Anm. Es stammet wohl, wie schon die meisten Wortforscher gehauptet haben, von Geld und gelten, ehedem gelden, her, und bezeichnet eigentlich eine solche Gesellschaft, welche sich zu gewissen gemeinschaftlichen Kosten verbindet, wie Gelag von zusammen legen; indem Geld ehedem auch von einer jeden Steuer,[689] von einer jeden Anlage, selbst von Collecten gebraucht wurde. Ne villani collectam faciant quam vulgo Geldam vocant, heißt es in Capit. Karlomanni von 882 bey dem Schilter, und in den Act. Synodi Duriens. von 779 bey dem Harzheim kommt Gildonia für coetus, contubernium, vor. Indessen muß es doch auch schon sehr früh von Gemeinschaft, Verbindung überhaupt seyn gebraucht werden, indem es schon in der alten bekannten Entsagung des Teufels von 743 heißt: Forsachistu allom diabol gelde? entsagest du aller Gemeinschaft mit dem Teufel? S. Geld. Im Lappländischen ist Gelde eine Dorfschaft.