[705]Das Glaubensgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht über Gegenstände der Glaubenslehre; das Ketzergericht, so fern es wider Ketzer angestellet wird, die Inquisition.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 705.