[705] Die Glaubenslehre, plur. die -n. 1) Der ganze Umfang aller zur Heilsordnung gehörigen Wahrheiten, welche geglaubt, d.i. auf das Zeugniß Gottes angenommen werden müssen; die Dogmatik. 2) Einzelne Wahrheiten und Theile derselben, und in der engsten Bedeutung, eine Grundwahrheit, welche nothwenig geglaubet werden muß.