[726]Das Glockenhaus, des -es, plur. die -häuser, an einigen Orten, wo die zum Behuf des Gottesdienstes nöthigen Glocken nicht auf dem Thurme hangen, ein Haus, worin sie befindlich sind und geläutet werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 726.