[739] Das Gnadenlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen, welches einem Geringern aus Gnade von dem Lehensherren ertheilet wird; besonders wenn es in einer Anwartschaft auf ein Lehen bestehet. 2) An einigen Orten werden auch die Gnadengehalte, welche aus der landesfürstlichen Kammer ertheilet werden, mit diesem Nahmen beleget.