[740] Die Gnadensteuer, plur. die -n, eine Beysteuer, welche von dem Landesherren aus bloßer Gnade bewilliget wird. Besonders im Bergbaue, diejenige Beysteuer, welche armen Zechen aus der Zehentcasse gereichet wird, und wozu die Gnadengroschen angewendet werden, S. dieses Wort.