[760] Der Góttesgróschen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, das Handgeld, welches auf einen Vertrag gegeben wird, weil es den Armen zu Gute kommt; das Gottesgeld, der Gottespfennig, im mittlern Lat. Denarius Dei. S. Angeld. An manchen Orten wird um eben dieser Ursache willen auch das Miethgeld des Gesindes mit diesem Nahmen beleget.