[778]Das Gränzhaus, des -es, plur. die -häuser, ein Haus zur Bewahrung der Gränzen eines Gebiethes. Zuweilen führet auch eine kleine Gränzfestung diesen Nahmen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 778.