[778]Der Gränzpfahl, des -es, plur. die -pfähle, ein Pfahl, so fern er die Gränze eines Gebiethes oder eines Grundstückes bezeichnet; ein Mahlpfahl, Nieders. Reenboom, Snaatpahl, Schneidpfahl.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 778.