[781] Die Gräserēy, plur. inus. in der Landwirthschaft. 1) Das Grasen, d.i. das Abhauen des Grases mit der Sichel. Die Gräserey verbiethen, verstatten. Noch mehr, 2) das zum Futter für das Vieh taugliche Gras selbst, und der Boden, worauf es wächset, so fern es mit der Sichel abgeschnitten werden muß, wodurch es von der Weide, Wiesewachs u.s.f. unterschieden ist. Wiesewachs und Gräserey sind sehr nothwendige Stücke bey einem Landgute. Raine zur Gräserey stehen lassen.