Grafenbank, die

[771] Die Grafenbank, plur. die -bänke, auf dem Reichstage zu Regensburg, und bey dem Reichshofrathe, der Sitz der Grafen, oder ihrer Abgeordneten, ingleichen der Ort, wo sie sitzen, und zuweilen auch die sämmtlichen in diesen Collegiis befindlichen Grafen selbst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 771.
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