Grandig (2)

[776] 2. * Grandig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in den gemeinen Sprecharten Ober- und Niederdeutschlandes üblich ist, für groß, heftig, außerordentlich. Es kommt mit dem Latein. gandis sehr deutlich überein, und zeuget von dem ältesten gemeinschaftlichen Ursprunge beyder Sprachen. S. Groß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 776.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika