Großbänker, der
[813] Der Großbänker, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Bankmeister, welcher das Recht hat, seine Waare[813] in einer großen Bank, d.i. öffentlichen Bude, zu verkaufen. Besonders ein Bäcker dieser Art. Zum Unterschiede von einem Kleinbänker.