Großfürst, der

[815] Der Großfürst, des -en, plur. die -en, Fämin. die Großfürstinn, plur. die -en, eine Würde, welche eigentlich einen souveränen Fürsten bedeutet, welcher mehrere Fürsten unter sich hat. So nannten sich die Czaren oder Kaiser von Rußland ehedem Großfürsten von Rußland. König Casimir von Pohlen schrieb sich 1457 einen Großfürsten in Litthauen, in Reußen und Preußen. In den neuern Zeiten ist in Rußland dem Thronfolger der Titel eines Großfürsten beygeleget worden. Daher großfürstlich, einem Großfürsten gehörig, in dessen Würde gegründet; das Großfürstenthum, ein Land, dessen Beherrscher ein Großfürst ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 815.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: