[816] Der Großhêrr, des -en, plur. die -en, ein Titel, welchen man in Schriften von dem Türkischen Kaiser zu gebrauchen pflegt, der sonst auch Groß-Sultan, und Groß-Türk genannt wird, weil er über mehrere kleinere Sultane oder souveräne Herren zu gebiethen hat. Daher großherrlich, dem Großherren gehörig, in dessen Würde gegründet.