[816] Der Großhêrzog, des -s, plur. die -e, Fämin. die Großherzoginn, plur. die -en, eigentlich ein souveräner Herzog, der mehrere Herzoge unter sich hat; in welchem Verstande sich die Beherrscher Rußlandes, des heutigen westlichen Preußens, Litthauens u.s.f. ehedem Großherzoge nannten, und zum Theil noch nennen. In uneigentlicherm Verstande haben die Beherrscher von Toscana in den neuern Zeiten diesen Titel erhalten, der ihnen zugleich den Rang über andere Herzoge zunächst nach den Königen gibt. Bey den Griechischen Kaisern war μεγας δεξ, μεγαδεκες und Magnus Dux der Titel des Groß-Admirales. Daher großherzoglich, einem Großherzoge gehörig, in dessen Würde gegründet; das Großherzogthum, dasjenige Land, welches von einem Großherzoge beherrschet wird, besonders, wenn es aus mehrern Herzogthümern bestehet.