Großmarschall, der

[817] Der Großmarschall, des -es, plur. die -schälle, in einigen Ländern, ein vornehmer Hofbeamter, der erste und vornehmste Hofmarschall. Dessen Gattinn die Großmarschallinn. In Litthauen ist der Großmarschall, und in Pohlen der Kron-Großmarschall, ein vornehmer Reichsbeamter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 817.
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