[817] Der Großmarschall, des -es, plur. die -schälle, in einigen Ländern, ein vornehmer Hofbeamter, der erste und vornehmste Hofmarschall. Dessen Gattinn die Großmarschallinn. In Litthauen ist der Großmarschall, und in Pohlen der Kron-Großmarschall, ein vornehmer Reichsbeamter.