[819] Der Grōßvōgt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Ländern, der oberste und vornehmste Vogt, der andere Vögte unter sich hat. In dem Fürstenthum Zelle hatte sonst der Großvogt in Haushaltungs- uns Rechtssachen die Aufsicht über die Amtsvogteyen, welche Würde aber seit 1772 aufgehoben ist. Zu[819] Scheningen im Braunschweigischen ist der Großvogt Richter über die Salzwerke, und hat den Kleinvogt unter, den Salzgrefen aber über sich. S. Vogt.