Grod, der

[809] Der Grod, des -es, plur. die -e, oder das Grodgericht, des -es, plur. die -e, ein Pohlnisches und nur in Pohlen übliches Wort, das Gericht eines Starosten zu bezeichnen; von dem Pohlnischen Worte Grod, ein Schloß, daher ein solches Gericht auch das Schloßgericht genannt wird, weil es seinen Sitz in dem Schlosse des Starosten hat. Daher der Grod-Richter, der Verweser des Starosten in diesem Gerichte. Das Pohlnische Grod ist männlichen Geschlechtes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 809.
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