[809] Der Grod, des -es, plur. die -e, oder das Grodgericht, des -es, plur. die -e, ein Pohlnisches und nur in Pohlen übliches Wort, das Gericht eines Starosten zu bezeichnen; von dem Pohlnischen Worte Grod, ein Schloß, daher ein solches Gericht auch das Schloßgericht genannt wird, weil es seinen Sitz in dem Schlosse des Starosten hat. Daher der Grod-Richter, der Verweser des Starosten in diesem Gerichte. Das Pohlnische Grod ist männlichen Geschlechtes.