[810] Das Gróschenstück, des -es, plur. die -e, welches nur in Zusammensetzungen, Zweygroschenstück, Viergroschenstück, Achtgroschenstück, üblich ist, Münzen zu bezeichnen, welche zwey, vier oder acht Groschen gelten, und auch Zwölftel, Sechstel und Drittel, nehmlich eines Thalers, genannt werden. Im Oberdeutschen ist dafür Groschner üblich; ein Zweygroschner u.s.f.