Grundbuch, das

[830] Das Grúndbūch, des -es, plur. die -bǖcher, im Oberdeutschen, besonders in Österreich, das Verzeichniß der einem Eigenthumsherren gehörigen Grundstücke und ihrer Gefälle. Zuweilen auch das Collegium der dazu gehörigen Personen. So hat gemeiner Stadt Wien Grundbuch einen Grundbuchshandler, einen Grundschreiber und einen Amtschreiber.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 830.
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