Grundherrschaft, die

[833] Die Grundhêrrschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat. Fundalitas. 2) Als ein Concretum, eine Person, welche diese Herrschaft besitzet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 833.
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