[833] Die Grundhêrrschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat. Fundalitas. 2) Als ein Concretum, eine Person, welche diese Herrschaft besitzet.