[836] Die Grundsäule, plur. die -n, eine Säule, so fern sie den Grund eines Gebäudes ausmacht, oder so fern ein Gebäude entweder ganz oder doch einem großen Theile nach auf ihr ruhet; doch nur zuweilen in figürlichem, Verstande. Gerechtigkeit und Frömmigkeit sind die Grundsäulen der Wohlfahrt eines Staates.