[989] Der Hscher, des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich, der da haschet; doch nur noch in engerer Bedeutung an einigen Orten, ein Nahme der Gerichtsknechte, so fern sie zur Erhaschung flüchtiger Verbrecher, ingleichen zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, besonders zur Nachtzeit, und zur Erhaschung der Störer derselben bestimmt sind. An andern Orten werden sie Schaarwächter, Büttel, in Nürnberg Schützen, in Leipzig Knechte, oder[989] Rathsknechte, in Bremen Waldknechte, eigentlich Gewaltknechte u.s.f. genannt.